General-Pape-Straße

Berlin-Tempelhof

Im Auftrag der PD hat D:4 die Entwicklungspotentiale eines ehemaligen Kasernengeländes geprüft.

 

Untersuchungsziel

Das insgesamt rund 104.000 m² umfassende Areal befindet sich heute im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und wird aktuell durch zivile öffentliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe sowie Kleingärten und Wohneinheiten genutzt.

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH hat 2020 in Zusammenarbeit mit D:4 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Weiternutzung des in die Jahre gekommenen Gebäudebestandes unter aktuellen Bedingungen geprüft.

D:4 hat dabei im Einzelnen die Recherche der Anforderungen durch den Denkmalschutz an die Sanierung und Weiternutzung der Kasernengebäude durchgeführt und mögliche Entwicklungs- und Nutzungsszenarien aufgezeigt. In diesem Zuge hat D:4 eine umfangreiche Dokumentation der historischen Entwicklungsetappen und des aktuellen Zustands des Gebäudebestandes erstellt.

Zusätzlich hat D:4 in enger Abstimmung mit Auftraggeber, Denkmalschutz und Stadtplanungsamt ein baulich-räumliches Konzept für zwei Entwicklungsvarianten (inkl. Sanierung) erstellt, die die aktuelle Nutzungsstruktur behutsam aufgreifen und integrieren.

Den Konzepten zugrunde liegen die Anforderungen des Bewertungssystems für nachhaltiges Bauen (BNB), welches D:4 in enger Zusammenarbeit mit dem technischen Berater Drees & Sommer an die Konzepte angewendet hat.

 

Ergebnisse: Das Areal und seine Nutzung

Das heutige Areal Papestraße wurde bereits 1828 durch das Preußische Militär erworben. Bis 1885 erste Flugversuche auf dem Areal unternommen wurden, nutze der „Verein für Pferdezucht und Pferdesport“ bis 1841 das Gelände. Ab 1892 begann das Militär mit dem Bau des sogenannten 2. Eisenbahnregiments, welches noch heute auf dem mittleren Grundstücksteil erhalten ist.

Mit der Eröffnung des Bahnhof Papestraße 1901 gewann das Areal durch seine Anbindung an den Berliner Eisenbahnverkehr an Relevanz. Ab 1905 wurden schließlich die Kasernengebäude des 3. Eisenbahnregiments auf dem südlichen Grundstücksteil errichtet. Auf dem nördlichen Grundstücksteil entstand die Landwehrinspektion Berlin.

In der kurzen Phase der Nutzung durch das Preußische Militär wurden die Kasernengebäude für die Mannschafts- und Wirtschaftsgebäude der Soldaten, als Wohneinheiten für Offiziere, sowie die Kasernenhöfe für das Exerzieren der Soldaten genutzt. Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Entmilitarisierung Deutschlands begann ab ca. 1916 die bis heute charakteristische Mischnutzung des Geländes:

Bis zu Beginn des Zweiten Weltkrieges nutzten das Hauptversorgungsamt Berlin sowie die Finanzämter Tempelhof und Treptow die Kasernengebäude. Auf den ehemaligen Exerzierplätzen entstanden erste Gemeinschaftsgärten. Erstmals wurden zivile Verwaltungs- und Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück eingerichtet.

Die bis dahin gut erhaltene Kasernenstruktur wurde um 1945 weitläufig zerstört. Erhalten blieben jedoch einzelne Gebäude und Gebäudeteile – unter anderem das Gebäude im Werner-Voss-Damm 54A, dessen Kellerräume 1933 kurzzeitig durch die Sturmabteilung (SA) als Gefängnis genutzt wurden und heute als Gedenkort an den NS-Terror erinnern.

Nach 1945 entwickelte sich die bis heute typische Mischnutzung aus Gewerbe, Wohnungen, Kleingärten, Werkstätten und öffentlichen Einrichtungen auf dem Grundstück.

Die ursprüngliche Struktur der Kasernenanlage ist aktuell durch die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sowie die sukzessive Nachverdichtung der Freiflächen nur noch fragmentarisch erkennbar.

1995 wurden das Grundstück und seine Bebauung als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Die erhaltenen Kasernengebäude sowie die ehemalige Struktur der Freiflächen und der Zuwegung erinnern noch heute an die militärische Nutzung des Tempelhofer Feldes, unter die auch das Areal Papestraße fällt. Darüber hinaus bilden die Kasernengebäude einen für die Bauzeit typischen Baustil ab. Damit erhalten Sie im Berliner Stadtbild eine besondere geschichtliche und städtebauliche Relevanz.

 

Weitere Schritte

Bereits zu Beginn der Studie wurde deutlich, dass die besonderen Anforderungen durch den Denkmalschutz bei der Sanierung der Bestandsgebäude dringend zu beachten sind. Für den historischen Gebäudebestand empfiehlt D:4 daher, in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Die architekturhistorische Dokumentation von D:4 soll dabei als Grundlage hilfreich sein.