Ein spezieller Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Beratung und Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden. Wir sind dabei vor allem spezialisiert auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen an historischen sakralen Gebäuden. Mit unserem Fachwissen im Kirchenrecht berücksichtigen wir alle spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung und Nutzung von Kirchengebäuden eine Rolle spielen. Unsere Herangehensweise verbindet respektvolle Denkmalpflege mit innovativen Lösungen, die die historischen Werte erhalten und gleichzeitig den Bedürfnissen der heutigen Nutzung gerecht werden.